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Johannes-Herbert Hoffmann

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Manuela Golla

Rechtsanwältin
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Schwerpunkt Erbrecht

   
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Hoffmann

 

Erbrecht – wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers folgt häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt  am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten. Da sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts oder Notars Gedanken über seinen letzten Willen machen würde.

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist - insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvorsorgevollmachten oder Patientenverfügung geht.

Umso mehr gehören auch die menschlicher Aspekte zu einer gründlichen Beratung. 

 

Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und helfen Ihnen durch einen Fachanwalt für Erbrecht und Notar bei:

  • Testamentsgestaltung, auch in schwierigen Fällen, beispielweise:
  • Behinderten- und Bedürftigentestamente
  • Geschiedenentestamente
  • Testamente bei Kindern aus mehreren Ehen und nichtehelichen Kindern (Stichwort Patchwork-Familien)
  • Unternehmertestamente
  • Testamente bei großen Vermögen (Gestaltung unter erbschaftsteuerlichen Aspekten oder zum Beispiel Errichtung von Stiftungen)
  • Testamentsvollstreckung
  • Grundstücksübertragungen in vorweggenommener Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge /Betriebsübergaben
  • Erbauseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Vertretung gegen Nachlassgläubiger und im Nachlassinsolvenzverfahren
  • Erbscheinsanträgen und in Erbscheinsverfahren
  • Altersvorsorgevollmachten und Patientenverfügungen