Im Familienrecht sind wir stark!
Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Familienrechts
Streitigkeiten im familiären Umfeld können schnell sehr emotional werden. Auch (Ehe)-Partner, die sich in der Vergangenheit nahestanden, kommen im Konfliktfall oft an ihre Grenzen. In dieser Situation verstellen Emotionen den Blick für Lösungsmöglichkeiten und schaukeln den Streit hoch!
Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um eine Eskalation des Streits (die oft auch mit einer Kostenexplosion einhergeht) zu vermeiden.
Der Anwalt, der in dieser Lage für Sie tätig wird und in den Konflikt eingreift, kann Sie aus der direkten Konfrontation herausnehmen und die Situation versachlichen. Wo zuvor Streit, Wut, Enttäuschung, das Gefühl tiefer persönlicher Verletzung oder schwerer Kränkung bestimmend waren, können wieder zielorientierte Gespräche zur Streitbeilegung stattfinden.
Wenn es trotz aller Bemühungen nicht mehr möglich ist, sich außergerichtlich zu einigen, stehen wir als kompetente Partner an Ihrer Seite, um im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens Ihre Interessen zu vertreten. Auch in familiengerichtlichen Verfahren steht die Suche nach einer vernünftigen und ausgewogenen Entscheidung im Rahmen einer gerichtlich zu protokollierenden Einigung (die Juristen sprechen auch von einem „Vergleich“) im Vordergrund.
Typische familienrechtliche Angelegenheiten: ein Überblick
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst alle Bereiche des Familienrechts, namentlich die Beratung und Vertretung im Zuge einer Trennung und anschließenden Ehescheidung mit allen damit verbundenen Folgeangelegenheiten und Verfahren. Dazu gehören:
- Ehegatten- und Kindesunterhalt, auch der Unterhaltsanspruch des Elternteils, der ein gemeinsames nichteheliches Kind betreut und deshalb nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann (§ 1615l BGB)
- elterliche Sorge und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Hausratsteilung, Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung
- Ehegüterrecht, Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung über gemeinsames Vermögen, insbesondere über das Hausgrundstück im gemeinschaftlichen Eigentum der Partner, aber auch gemeinsame Schulden
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der von Eheleuten während der Ehezeit in unterschiedlicher Höhe erworbener Anwartschaften auf Altersversorgung)
- Gewaltschutzverfahren
- Begleitung in einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Mediation.
Wenn die Ehe oder die nichteheliche Partnerschaft gescheitert ist, hat zentrale Bedeutung die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung, die die Anwälte der Parteien aushandeln, Schritt für Schritt erarbeiten, und die dann – wenn Grundbesitz „im Spiel ist“ - durch einen unabhängigen Notar beurkundet wird.
Gelingt das außergerichtlich noch nicht, kann eine Einigung über diese Fragen auch noch im gerichtlichen Scheidungsverfahren als „Vergleich“ protokolliert werden.
Die anwaltliche Beratung und Tätigkeit mit dem Ziel der außergerichtlichen Regelung lässt es möglichst gar nicht erst zu einem Rechtstreit kommen, erspart Ihnen Stress, Zeit und Geld, und öffnet Ihnen den Blick für Neues.
Wir vertreten Sie vor allen Familiengerichten, in erster Instanz insbesondere in Herzberg am Harz, Osterode am Harz, Duderstadt, Northeim, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Göttingen, Nordhausen, in Berufungs- und Beschwerdeverfahren namentlich vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Ist die Vertretung vor einem weit entfernten Gericht erforderlich, kooperieren wir auch mit dort ansässigen, fachlich versierten Anwaltskollegen.
Vereinbaren Sie gern einen Termin
Die suedharzkanzlei hat sich unter anderem auf den Bereich Familienrecht fokussiert. Sprechen Sie uns gern an!