Hier hilft Ihnen: Manuella Golla

Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel)

Rechtsanwältin

05524 92550 info@suedharzkanzlei.de Manuela Golla - suedharzkanzlei hoffmann und kollegen

Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sie wollen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen? Das kann erhebliche Konsequenzen wie Eintragungen ins Verkehrszentralregister, Fahrverbote oder medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) zur Folge haben. Schalten Sie daher frühzeitig, am besten gleich nach Erhalt eines Anhörungsschreibens und noch vor einer eigenen Einlassung einen verkehrsrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt ein, der für Sie Akteneinsicht beantragt, die Sach- und Rechtsalge mit Ihnen klärt und dann für Sie die weitere Korrespondenz mit der Behörde übernimmt.

 

Wird eine mündliche Verhandlung erforderlich, verteidigen wir Sie vor dem zuständigen Amtsgericht. Wir empfehlen generell den frühzeitigen Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung! Wir übernehmen für Sie im Rahmen des Mandats auch die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.

Verkehrszivilrecht / Schadensersatz

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden?

Auch in scheinbar geringfügigen Schadensfällen sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, bevor Sie selbst gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung Erklärungen zum Unfallhergang oder zur Schadensregulierung abgeben oder Reparaturaufträge erteilen.

 

Nach einem Verkehrsunfall bieten die meisten Haftpflichtversicherungen Ihnen im Rahmen ihres „Schadensmanagements“ auf den ersten Blick eine scheinbar einfache und schnelle Schadensregulierung an. Es ist aber nicht Aufgabe der gegnerischen Haftpflichtversicherungen, Ihre Interessen zu wahren, im Gegenteil: Die Haftpflichtversicherung vertritt das Interesse der Versicherungsgesellschaft, den Ihnen zu erstattenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies kann sich deutlich zu Ihren Lasten auswirken, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall nicht wissen, wie Sie sich verhalten müssen oder worauf Sie Anspruch haben. Spätestens dann, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen ein Mitverschulden vorhält oder die Verletzung von Schadensminderungspflichten vorwirft, lassen sich rechtlich unerfahrene Geschädigte häufig auf für sie ungünstige Schadensregulierungen ein und verzichten unwiderruflich auf Ansprüche. Das wollen wir in Ihrem Interesse verhindern.

 

Informieren Sie sich daher möglichst sofort nach einem Unfall bei uns. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ist der Unfallgegner als Verursacher schadensersatzpflichtig, sind die dem Geschädigten entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung Teil des vom Verursacher zu ersetzenden Schaden, sodass die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten sind.

Zur Vermeidung von Kostenrisiken empfehlen wir auch hier den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wir übernehmen im Rahmen des Mandats auch den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Mandantenfragebogen: Anwaltliche Angelegenheiten

Vereinbaren Sie gern einen Termin

Die Anwälte der suedharzkanzlei helfen Ihnen mit Fragen zum Bereich Verkehrsrecht gern weiter!

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