Im Sozialrecht zurechtfinden
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsträgern etc.
Das soziale Sicherungssystem in Deutschland ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern finanziell gut ausgestattet. Unser System ist aber auch sehr komplex und stark zergliedert. Das Sozialrechtunterliegt häufigen Gesetzesänderungen und ist für den Laien mitunter schwer verständlich.
Die Betroffenen sind in der Regel auf die zügige Bearbeitung ihrer Anträge angewiesen, z.B. weil sie eine bestimmtes Hilfsmittel wie z.B. ein Hörgerät benötigen. Sie treffen dabei auf Verwaltungen, die personell nicht ausreichend ausgestattet sind und mitunter zunächst monatelang ihre Zuständigkeit prüfen. So kommt bei dem Hörgerätebeispiel eine ganze Reihe von möglichen zuständigen Leistungsträgern in Betracht – die Krankenkasse, der Rentenversicherungsträger, der Unfallversicherungsträger, die Agentur für Arbeit oder der Sozialhilfeträger- je nachdem, wofür das Hörgerät benötigt wird und in welchem Lebensabschnitt der Anspruchsteller sich befindet.
Der Gesetzgeber hat zur Beschleunigung solcher Verfahren Mechanismen vorgesehen, die aber mitunter energisch eingefordert werden müssen, damit der Fall in Bewegung kommt. Bei Leistungen zur Teilhabe bestimmt das Gesetz, dass die Zuständigkeit innerhalb von 2 Wochen geklärt werden muss.
Bei weiterem Stillstand kann auch durch eine Untätigkeitsklage eine behördliche Entscheidung erzwungen werden. Sie fragen sich, wie Sie Ansprüche gegen Sozialleistungsträger bei Erwerbsminderung, Schwerbehinderung, lang andauernder Krankheit oder Invalidität geltend machen können oder wer zuständig ist? Die beantragte Leistung wurde abgelehnt und Sie können die Begründung nicht nachvollziehen? Sie warten seit Monaten auf eine Entscheidung und nichts passiert? Wir sind Ihr Ansprechpartner.
Wir vertreten Sie kompetent in Anspruchs-, Widerspruchs- und Klageverfahren. Regelmäßige Weiterbildungen und eine intensive Ermittlung des Sachverhaltes verbunden mit der Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden sind für uns selbstverständlich.
Viele Rechtsschutzversicherungsverträge sehen mittlerweile auch Versicherungsschutz für den sozialrechtlichen Bereich vor, allerdings mitunter erst ab dem Widerspruchs- oder auch erst ab dem Klageverfahren.
Wir klären vor Aufnahme unserer Tätigkeit nach außen mit Ihrer Versicherung, ob bzw. ab wann Versicherungsschutz besteht.
Sozialrecht immer mitgedacht – die Beratung an den Schnittstellen zum Arbeits-, Familien- und Erbrecht
Entscheidungen haben Konsequenzen, das gilt insbesondere auch im Hinblick auf Sozialleistungsansprüche. Der unbedachte Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann für den Arbeitnehmer zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen. Das Ziel, einem auf Sozialleistungen angewiesenen Kind mit Behinderungen durch eine Erbeinsetzung das Leben zu verschönern, kann durch ein laienhaft formuliertes Testament vollständig verfehlt werden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen gerade an diesen Schnittstellen zwischen Sozial-, Arbeits-, Erb- und Familienrecht kompetente und fachkundige Beratung.
Typische anwaltliche Tätigkeiten für Sie sind
- Vertretung im Vorverfahren, Widerspruchsverfahren und im Rechtsstreit
- Untätigkeitsklagen
- Anträge auf Hilfsmittel, Rehabilitationsmaßnahmen, Sachverständigengutachten, Leistungen in der Pflegeversicherung
- Anträge auf Erwerbsminderungsrente
- Abwehr von Sperrfristen und sonstigen sozialrechtlichen Sanktionen