




Sie planen eine Eigentumswohnung zu erwerben oder zu veräußern? – Es geht dabei oft um erhebliches Vermögen. Keiner möchte dabei Überraschungen erleben. Der Gesetzgeber weiß das und schreibt zum Schutz von Verkäufer und Käufer die Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar vor. Der Notar gewährleistet dabei optimale Beratung und Sicherheit. Er sorgt dafür, dass sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer ihre Rechte kennen und einen juristisch ausgewogenen Vertrag schließen.
Muss der Käufer den Kaufpreis (teilweise) durch ein Bankdarlehen finanzieren, sollte er den Finanzierungsplan rechtzeitig mit seiner Bank festlegen. Die Daten sollten dem Notar frühzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dann kann er die passenden vertraglichen Zahlungsfristen für den Kaufvertrag vorschlagen.
Um das Darlehen abzusichern, wird in den meisten Fällen zu Gunsten der Bank eine Grundschuld bestellt. Meistens wird dazu die gekaufte Wohnung als Sicherheit verwendet. Auch hier berät Sie der Notar im Rahmen des Beurkundungsverfahrens.
Manchmal ist allerdings auch die einseitige anwaltliche Beratung oder Interessenvertretung erforderlich. Das darf aber nicht der Notar oder seine Kanzlei, in der der Vertrag beurkundet wurde. Kommt es z. B. zu Zahlungsschwierigkeiten oder werden Mängel festgestellt, ist anwaltlicher Rat gefragt. Wir beraten Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Miet- oder Immobilienkaufverträgen.
Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten
• Immobilienkauf/-verkauf
• Nutzung von Immobilien
• Grundschulden
• Finanzierungsfragen und -probleme