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Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus ergeben sich infolge häufig Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft vermeiden lassen Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.
Aber auch, wenn es nicht um einen kompletten Hausbau geht, sondern um einzelne Gewerke oder Reparaturen, laufen die Dinge manchmal anders als gedacht.
Im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts unterstützen wir Sie in den zentralen Bereichen. Dazu gehören die Vertragsgestaltung, Fragen der Vergütung und der Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.
Typische Bereiche anwältliche Tätigkeit: