Wir für Sie im Arbeitsrecht!
Arbeitsverhältnisse (neu) regeln, retten oder beenden? Wir sind an Ihrer Seite
Der Schwerpunkt unserer Anwaltstätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung rund um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnissen. Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis können sehr belastend sein. Es ist dann besonders wichtig, einen Partner an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen im Konfliktfall Ihre Optionen und Perspektiven aufzeigt und Sie dabei unterstützt, entweder schnell eine friedliche Lösung des Konflikts zu finden oder aber eine zügige Abwicklung des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen, die Ihnen neue berufliche Wege eröffnet.
Da langwierige Konflikte den Betriebsfrieden stören können, gelten im Arbeitsrecht teilweise sehr kurze Fristen, um z.B. auf einen Vorfall mit einer fristlosen Kündigung zu reagieren oder eine Kündigung rechtlich anzugreifen. So kann eine Kündigungsschutzklage nur binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Sie sollten daher nicht zögern, frühzeitig Hilfe zu suchen.
Häufig können dabei durch uns im Verhandlungswege vergleichsweise Regelungen gefunden und so kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden werden, denn im Arbeitsrecht gilt die Besonderheit, dass jede Partei die Kosten für ihren Rechtsbeistand für die außergerichtliche Vertretung und die Vertretung im Klageverfahren 1. Instanz selbst tragen muss, unabhängig vom Ausgang des Klageverfahrens.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung unter Einschluss des Arbeitsrechtsschutzes. Wir übernehmen für Sie im Rahmen des Mandats auch die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.