




Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zu bezahlen, müssen Sie bereits vor der Vereinbarung eines Termines staatliche Hilfe in Anspruch nehmen und mit dem nachfolgenden Formular, dass Sie ausfüllen und mit Anlagen versehen müssen, beim für ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Der Anwalt erhält dann noch eine Schutzgebühr in Höhe von 15,-€, die Sie dann ebenfalls zu dem Termin in bar mitbringen müssen.
Sollten sie für gerichtliche Verfahren einen Rechtsanwalt benötigen, diesen aber nicht bezahlen können, so ist das nachfolgende Formular auszudrucken und zu der Beratung mit dem Anwalt ausgefüllt und unterschrieben, sowie mit allen Belegen versehen, mitzubringen.