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Kontakt

Lutherplatz 2
37431 Bad Lauterberg/Harz
Tel.: 05524/9255-0
Fax: 05524/9255-55
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Johannes-Herbert Hoffmann

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

 

Jens Döpke

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Erbrecht

 

Manuela Golla

Rechtsanwältin
Sozialrecht
Medizinrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht

 

Bürozeiten

Mo, Di, Do:
08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mi, Fr:        
08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Nach Vereinbarung sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten möglich.


telefonische Sprechzeiten

Mo - Fr:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
Mo, Di und Do:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Besprechungen und Beurkundungen können auch Zuhause und in Ihren Geschäftsräumen stattfinden, falls erforderlich.

 
Ihr Ansprechpartner: Notar J.-H. Hoffmann

 

Notar - Tätigkeitsfelder

Der Notar - Ihr unparteiischer Berater 

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er steht Ihnen als unparteiischer und kompetenter Berater in schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Notare sind zur Neutralität verpflichtet, beraten ihre Klienten über den (möglichen) Inhalt einer rechtlich bedeutsamen Erklärung und stellen zugleich sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. 

 

In welchen Situationen ist Ihnen der Notar behilflich?

Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Grundstückskaufverträge, Übergabeverträge, Schenkungen, Bestellung von Wohnungsrechten, Nießbrauch, Grundschuldbestellungen
  • Ehe und Familie: Eheverträge, Scheidungsfolgenverträge, Partnerverträge, Adoptionen, Unterhaltstitel
  • Erbe und Schenkung: Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung
  • Handelsregister: Gründung oder Umgestaltung einer GmbH, Handelsregisteranmeldungen
  • Vereinsregister

 

Auch wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt, empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Notars bei sämtlichen wichtigen Angelegenheiten, die ein rechtlich gestaltendes Handeln erfordern, insbesondere:

  • Testamente
  • General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
  • Verträge im Personengesellschaftsrecht
  • Unternehmenskaufverträge, Betriebsübergabeverträge,
  • komplizierte Miet- und Pachtverträge.

 

Denn auch dort, wo der Gesetzgeber nicht zwingend die Mitwirkung des Notars vorsieht, können Sie die Vorteile der notariellen Beratung für sich nutzen und mit der Beurkundung die getroffene Vereinbarung sicher dokumentieren. Eventuelle Probleme können durch den Notar schon im Vorfeld geklärt werden. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und kostspielige Gerichtsverfahren.

Der Notar hilft aber nicht nur bei der Streitvermeidung, sondern auch bei der Schlichtung und Mediation.

 

Hier geht es zum Formular.